HRB 739411: PreSort Postoffice GmbH, Baden-Baden, Dalbergstraße 25, 76534 Baden-Baden. Prokura von Amts wegen aufgrund Übertragungsfehlers für Eintragung laufende Nr.1 nachgetragen: Einzelprokura: Dr. Grimm, Alexander, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 739411: PreSort Postoffice GmbH, Baden-Baden, Dalbergstraße 25, 76534 Baden-Baden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2020. Geschäftsanschrift: Dalbergstraße 25, 76534 Baden-Baden. Gegenstand: Die Beratung und Erschließung von Ablaufoptimierungs- und Kostenreduktionspotenzialen entlang der Wertschöpfungskette der Geschäftsprozesse vom Posteingang bis zur Postauflieferung bei der Deutsche Post AG sowie aller Dienstleistungen "rund um den Brief/Dokument", insbesondere a) Briefsortierung und Konsolidierung zur Erzielung von Portorabatten b) Portoberatung:- Deutschland - Europäische Union - International - Europa nicht EU c) Druck und Dokumentenversand/Hybridbrief inkl. Beilagensortierung, Kuvertierung, Frankierung und Portooptimierung d) e-Brief-Versand und Beratung zur Kommunikation in neuen Medien. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Grimm, Hermann Hans, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Genossenschaft "PreSort Postoffice eG", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim GnR 700001) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.