Premium Food Systems Aktiengesellschaft, Unna (Alfred-Nobel-Straße 22, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Premium Food Systems Aktiengesellschaft, Unna (Alfred-Nobel-Straße 22, 59423 Unna). Herrn Erich Handeik, Mönkebergstraße 66 c, 33619 Bielefeld. Sehr geehrter Herr Handeik, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 07.02.2011 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
Premium Food Systems Aktiengesellschaft, Unna (Alfred-Nobel-Straße 22, 59423 Unna). Nicht mehr Vorstand, nunmehr Abwickler: Handeik, Erich, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (252 IN 56/01) vom 07.02.2011 ist das Insolvenzverfahren gem. § 211 InsO eingestellt.