Prenda Textil Vertriebs GmbH, Strausberg, Ernst-Thälmann-Straße 56, 15344 Strausberg.
Prenda Textil Vertriebs GmbH, Bendestorf, Waldfriedenweg 7a, 21227 Bendestorf.Strausberg. Der Sitz ist nach Strausberg (jetzt AG Frankfurt/Oder HRB 12274 FF) verlegt.
Prenda Textil Vertriebs GmbH, StrausbergErnst-Thälmann-Straße 56, 15344 Strausberg. Gegenstand: Handel und Vertrieb von Oberbekleidung auf der Basis von Franchisingsystemen; Anmietung von entsprechenden Ladengeschäften. Grund- oder Stammkapital: 101.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gather, Kay, * ‒.‒.‒‒, Bendestorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.07.1996 zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.08.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Bendestorf (Amtsgericht Tostedt, HRB 201243) nach Strausberg verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs.2(Sitz).
Prenda Textil Vertriebs GmbH, Bendestorf, Waldfriedenweg 7a, 21227 Bendestorf.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.12.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Prenda Textil Vertriebs GmbH, Bendestorf, Waldfriedenweg 7a, 21227 Bendestorf.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2008 mit Eränzung vom 20.10.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 das Vermögen der SFS Products e.K. Inh. Rudolf Geckisch mit Sitz in Leinburg (AG Nürnberg HRA 14910) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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