HRB 79079: Prengel Immobilienverwaltungs GmbH, Düsseldorf, Ahornstraße 21, 40627 Düsseldorf. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.11.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79079: Prengel Immobilienverwaltungs GmbH, Düsseldorf, Ahornstraße 21, 40627 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.02016. Geschäftsanschrift: Ahornstraße 21, 40627 Düsseldorf. Die Vermietung von Immobilien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prengel, Jürgen, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Schlack, Gabriele, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Solingen in Blatt 719A, Flur 12, Flurstück 267, Gebäude- und Freifläche, Wupperstraße 37, groß 312 qm) der Prengel & Schlack Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39243) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.