HRA 9110: Present-Service Ullrich GmbH & Co. KG, Erlangen, Wetterkreuz 11, 91058 Erlangen. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Eingetreten: Liquidator: Ullrich, René, Hausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 9110:Present-Service Ullrich GmbH & Co. KG, Erlangen, Wetterkreuz 11, 91058 Erlangen.Prokura erloschen: Rupprecht-Mauroner, Thomas, Cadolzburg, * ‒.‒.‒‒.
Present-Service Ullrich GmbH & Co. KG, Erlangen (Wetterkreuz 11, 91058 Erlangen, die Durchführung von Dienstleistungen für Unternehmen auf dem Gebiet der Werbung, insbesondere auf dem Gebiet der Direktwerbung sowie die Herstellung und der Vertrieb von Geschenkpaketen, darüber hinaus die Adressenvermarktung, der Vertrieb von Publikationen, der Betrieb von Websites und die Organisation von Messen und Ausstellungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Present Service Ullrich Verwaltungs-GmbH, Erlangen (AG Fürth HRB 11306). Einzelprokura: Rupprecht-Mauroner, Thomas, Cadolzburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen ULLRICH Direct Marketing GmbH + Co. KG, mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 4995). Die Abspaltung wurde wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 07.08.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.