Presse-Zustelldienst Rhein-Nahe GmbH & Co. KG, Bad Sobernheim (Kreuzstraße 10, 55566 Bad Sobernheim). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Bad Kreuznach HRB 20184) am 25.07.2006 wirksam geworden.
Presse-Zustelldienst Rhein-Nahe GmbH & Co. KG, Bad Sobernheim (Kreuzstraße 10, 55566 Bad Sobernheim). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2006 im Wege des Formwechsels in die Presse-Zustelldienst Rhein-Nahe GmbH mit Sitz in Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach vorerst 8 AR 158/2006) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.