Pressegroßhandel Probst & Heuser GmbH & Co. KG, Wuppertal, Uellendahler Str. 190, 42109 Wuppertal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden leverdy GmbH & Co. KG am 02.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pressegroßhandel Probst & Heuser GmbH & Co. KG, Wuppertal, Uellendahler Str. 190, 42109 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.06.2012 mit der leverdy GmbH & Co. KG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRA 28182) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pressegroßhandel Probst & Heuser GmbH & Co. KG, Wuppertal, Uellendahler Str. 190, 42109 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2012 mit der F-Presse GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 22909) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pressegroßhandel Probst & Heuser GmbH & Co. KG, Wuppertal, Uellendahler Str. 190, 42109 Wuppertal. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Verlagsauslieferung Karl-E. Heuser & Co. GmbH & Co. KG, Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20498) am 08.11.2010 wirksam geworden.
Pressegroßhandel Probst & Heuser GmbH & Co. KG, Wuppertal, Uellendahler Str. 190, 42109 Wuppertal. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Max Probst GmbH & Co. KG, Amtsgericht Wuppertal, HRA 12339) am 10.11.2010 wirksam geworden.
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