HRB 205938: Pressevertrieb Döhren GmbH, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.02.2021 mit der Zeitungs-Vertriebs-GmbH Südstadt mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 54510) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205938: Pressevertrieb Döhren GmbH, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Alexander, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heinrich, Matthias, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205938: Pressevertrieb Döhren GmbH, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Grentz, Reiner, Kropp, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Alexander, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205938: Pressevertrieb Döhren GmbH, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2017 mit der Vertriebs-GmbH Süd-Ost mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 54507) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205938: Pressevertrieb Döhren GmbH, Hannover, August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Winkler, Thomas, Springe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Grentz, Reiner, Kropp, * ‒.‒.‒‒.
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