HRB 165862:Preuss Real Estate Management GmbH, München, Sonnenstraße 19, 80331 München.Die Verschmelzung wurde am 23.01.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 191312).
HRB 165862:Preuss Real Estate Management GmbH, München, Sonnenstraße 19, 80331 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Preuss GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 191312) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Preuss Real Estate Management GmbH, München, Innere Wiener Str. 36, 81667 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 19, 80331 München. Bestellt: Geschäftsführer: Sander, Jan Martin, Solms, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwärzler, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒.
Preuss Real Estate Management GmbH, München, Einsteinstraße 1, 81675 München. Geschäftsanschrift: Innere Wiener Str. 36, 81667 München. Die PPM 2 GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 193302) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Preuss Real Estate Management GmbH, München (Einsteinstraße 1, 81675 München). Bestellt: Geschäftsführer: Wirth, Gerhard, Pentling, * ‒.‒.‒‒.
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