HRB 160540 B: Pricom Property GmbH, Berlin, Paul-Lincke-Straße 44, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Paul-Lincke-Straße 44, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
HRB 160540 B: Pricom Property GmbH, Berlin, Triglawstraße 32, 12589 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Triglawstraße 32, 12589 Berlin
HRB 160540 B: Pricom Property GmbH, Berlin, Mauerstraße 66, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 21.12.2015 und 04.03.2016 ist die LeiBer Objektsanierungs GmbH mit Sitz in berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107072 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 160540 B: Pricom Property GmbH, Berlin, Mauerstraße 66, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Fichtner, Detlef; Geschäftsführer: 2. Dr. Voigtsberger, Volker, * ‒.‒.‒‒, Ahrensfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 160540 B: Pricom Property GmbH, Berlin, Mauerstraße 66, 10117 Berlin. Firma: Pricom Property GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mauerstraße 66, 10117 Berlin; Gegenstand: a) Die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und Immobiliengesellschaften, einschließlich der Vermittlung des Abschlusses bzw. Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen, der vorbereitenden und durchführenden Tätigkeit als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung sowie der wirtschaftlichen Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in fremden Namen und für fremde Rechnung; b) Beteiligung an anderen Unternehmen, und zwar auch an solchen, deren Unternehmensgegenstand nicht identisch ist mit den unter a) und c) genannten; c) die Bildung, Verwaltung und Verwertung von eigenem Grundeigentum. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Fichtner, Detlef, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.07.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Pricom Property AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 106652 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.07.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.