Prießnitzer Agrargenossenschaft eG, Eulatal/OT Prießnitz, (Bad Lausicker Str. 12a, 04651 Prießnitz).Die Genossenschaft ist durch Beschluss der Generalversammlung vom 30.01.2009 durch Formwechsel umgewandelt in die Prießnitzer Agrar GmbH mit dem Sitz in Eulatal OT Prießnitz. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebende Register (Amtsgericht Leipzig HRB 24918). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Prießnitzer Agrargenossenschaft eG, Eulatal/OT Prießnitz, (Bad Lausicker Str. 12a, 04651 Prießnitz).Die Generalversammlung vom 24.04.2008 hat die Änderung des § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: - Produktion aller landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung ihrer Erzeugnisse - Produktion und Vermarktung von Fisch - Erbringung von Dienstleistungen, die dem Unternehmen und die der Mitglieder dienlich sind - der gemeinsame Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel.
Prießnitzer Agrargenossenschaft eG, Eulatal/OT Prießnitz (Bad Lausicker Str. 12a, 04651 Prießnitz). Die Generalversammlung vom 23.03.2006 und vom 16.11.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand:Produktion aller landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung ihrer Erzeugnisse; Erbringung von Dienstleistungen, die dem Unternehmen und die der Mitglieder dienlich sind; der gemeinsame Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel. Neue Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt für jeden Geschäftsanteil 500,00 EUR. Bei Mitgliedern, die mehrere Geschäftsanteile übernehmen, erhöht sich die Haftsumme auf den der Zahl der Geschäftsanteile entsprechenden Gesamtbetrag. Neue Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vetritt die Genossenschaft einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Besondere Vertretungsbefugnis geändert und der allgemeinen Vertretungsregelung angepasst: Vorstandsvorsitzender: Dathe, Michael, Treben OT Primmelwitz, * ‒.‒.‒‒.
Prießnitzer Agrargenossenschaft eG, Prießnitz (Bad Lausicker Str. 12a, 04651 Eulatal/OT Prießnitz). Die Generalversammlung vom 24.06.2004 hat die Änderung inbesondere des § 38 Abs. 1 ( Genossenschaftsanteile und Genossenschaftsguthaben ) der Satzung beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.