PrimaCom Projektmanagement GmbH & Co KG, Mainz, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Kabelbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6686). Die Gesellschaft ist aufgelöst.Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
PrimaCom Projektmanagement GmbH & Co KG, Mainz, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz. Die persönlich haftende Gesellschafterin PrimaCom Projektmanagement Verwaltungs GmbH ist verschmolzen auf die PrimaCom Kabelbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz, daher persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Kabelbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6686). Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Projektmanagement Verwaltungs GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7692).
PrimaCom Projektmanagement GmbH & Co KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Kabelbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6686).
PrimaCom Projektmanagement GmbH & Co KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Schwerin GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7663). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der PrimaCom Region Schwerin GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 40217) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PrimaCom Projektmanagement GmbH & Co KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Kabelbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6686). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Schwerin GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7663). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der PrimaCom Kabelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Region Berlin mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 3442) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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