PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co. KG, Mainz, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Primacom Kabelbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6686).Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co. KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Region Magdeburg GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7637). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Primacom Region Magdeburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRA 21850) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co. KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Region Magdeburg GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7637).
PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co. KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der RFH Regionalfernsehen Harz Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 110801) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Primacom Kabelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Region Leipzig, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz). Firma geändert: Neue Firma: PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2003 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2003 mit der PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig - HRA 12728) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.