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PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG, Mainz (HRA 3992) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
An der Ochsenwiese 3
55124 Mainz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3992
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG aus Mainz war im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRA 3992 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 11.10.2011
Löschung

PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG, Mainz, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Südwest I GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7596). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 17.11.2006
Veränderung

PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55122 Mainz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der PrimaCom Rheinland-Pfalz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 7923) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

11.10.2011
Entscheideränderung

Austritt
PrimaCom Südwest I GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Löschung 05.10.2011