PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG, Mainz, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: PrimaCom Südwest I GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7596). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
PrimaCom Südwest I GmbH & Co. KG, Mainz (An der Ochsenwiese 3, 55122 Mainz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der PrimaCom Rheinland-Pfalz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 7923) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.