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Prime AIFM GmbH, Frankfurt (HRB 91983)

Firmendaten

Anschrift
Bockenheimer Landstr. 51 - 53
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.primeaifm.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2011
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 91983
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Prime AIFM GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 91983 verzeichnet. Nach der Gründung am 28.06.2011 hat die Prime AIFM GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentvermögen in der Form von a) Allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für die nur die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden: 1. Wertpapiere 2. Geldmarktinstrumente 3. Derivate 4. Bankguthaben 5. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen 6. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 7. unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 8. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- und ausländischen Publikums- und Spezial-AIF 9. Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien b) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für die nur die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden: 1. Wertpapiere 2. Geldmarktinstrumente 3. Derivate 4. Bankguthaben 5. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen 6. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 7. unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann c) Geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, für die nur die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden: 1. Wertpapiere 2. Geldmarktinstrumente 3. Derivate 4. Bankguthaben 5. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen 6. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 7. unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 8. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- und ausländischen Publikums- und Spezial-AIF 9. Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien (2) Die Gesellschaft darf für Rechnung der folgenden Investmentvermögen Gelddarlehen vergeben: a) Offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB nach Maßgabe des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB nach Maßgabe des § 285 Abs. 3 KAGB c) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB nach der Maßgabe des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB (3) Die Gesellschaft darf ausländische und EU- AIF verwalten, die mit den vorstehend bestimmten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außer den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, nur die in Absatz 1 bis 3 genannten Geschäfte erbringen. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Prime AIFM GmbH weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.08.2024)

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Registermeldungen 10

Calendar 15.07.2019
Veränderung

HRB 91983: Prime AIFM GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Prime Capital AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77556) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Prime Capital AG am 15.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 27.11.2018
Veränderung

HRB 91983: Prime AIFM GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Puri, Rajan, St. Albans, * ‒.‒.‒‒.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

Calendar 20.11.2018
Veränderung

HRB 91983: Prime AIFM GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Stolz, Wolfgang, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Keller, Thomas, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Weber, Vincent, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 17.10.2017
Veränderung

HRB 91983: Prime AIFM GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Banzer, Christian, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒; Korte, Niklas, Zürich, * ‒.‒.‒‒; Weber, Vincent, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 26.07.2017
Veränderung

HRB 91983: Prime AIFM GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Investmentvermögen in der Form von a) Allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für die nur die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden: 1. Wertpapiere 2. Geldmarktinstrumente 3. Derivate 4. Bankguthaben 5. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen 6. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 7. unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 8. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- und ausländischen Publikums- und Spezial-AIF 9. Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien b) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für die nur die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden: 1. Wertpapiere 2. Geldmarktinstrumente 3. Derivate 4. Bankguthaben 5. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen 6. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 7. unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann c) Geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, für die nur die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden: 1. Wertpapiere 2. Geldmarktinstrumente 3. Derivate 4. Bankguthaben 5. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen 6. Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien und Infrastruktur, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 7. unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann 8. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- und ausländischen Publikums- und Spezial-AIF 9. Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien (2) Die Gesellschaft darf für Rechnung der folgenden Investmentvermögen Gelddarlehen vergeben: a) Offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB nach Maßgabe des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB nach Maßgabe des § 285 Abs. 3 KAGB c) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB nach der Maßgabe des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB (3) Die Gesellschaft darf ausländische und EU- AIF verwalten, die mit den vorstehend bestimmten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außer den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, nur die in Absatz 1 bis 3 genannten Geschäfte erbringen. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

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Historie 7

27.11.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Rajan Puri
Prokurist

20.11.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas Keller
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Vincent Weber
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Stolz
Geschäftsführer

17.10.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Banzer
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Niklas Korte
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Vincent Weber
Prokurist

04.08.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marco Gerlach
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Rajan Puri
Prokurist

Entscheideränderung
10.04.2014
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Werner Goricki
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Thomas Keller
Geschäftsführer

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