PrimeSeek GmbH, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008 mit der Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 05.05.2008 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PrimeSeek GmbH, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn). Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Plinius Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst. Neue Firma: PrimeSeek GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: sind die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art, Aufbau und Vermarktung von Kommunikationsdatenbanken sowie Erbringung von Auskunftsdiensten über die Teilnehmer in öffentlichen Telefonnetzen und sonstiger Informations- und Auskunftsdienste im In- und Ausland. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Geulen, Eckhard, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Meyer, Ulrike, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Schenck, Holger, Nussloch, * ‒.‒.‒‒; Verheesen, Godfried, Bornheim, * ‒.‒.‒‒; Vollet, Frauke, Rheinbreitbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2007 mit der PrimeSeek GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 15238) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PrimeSeek GmbH, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2007 mit der Plinius Telekommunikationsdienste GmbH (jetzt: PrimeSeek GmbH) mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 15243) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 02.01.2008 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Plinius Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der PrimeSeek GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 15238) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
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