Primus Digital TV GmbH, Düsseldorf (Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 03.09.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Primus Digital TV GmbH, Düsseldorf (Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 7147) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Primus Digital TV GmbH, Düsseldorf (Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2006 hat den Gesellschaftsvertrag ohne Änderung einzutragender Tatsachen insgesamt neu gefasst.