Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Die Verschmelzung wurde am 20.02.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amsterdam 24272591).
Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 18.01.2013 mit der Primus Telecommunications Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam (Amtsgericht Amsterdam 24272591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 18.01.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Primus Telecommunications Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam (Amtsgericht Amsterdam 24272591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwarz, Kenneth Douglas, Vienna/USA, * ‒.‒.‒‒.
Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Die Gesellschaft hat am 28.09.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Primus Telecommunications Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/ Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nr. 24272591) eingereicht.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Primus Telecommunications GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Primus Telecommunications GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gegeben worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Darüber hinaus steht den Gläubigern das Recht auf Sicherheitsleistung nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Primus Telecommunications GmbH unter deren Geschäftsanschrift Sonnenstrafle 20, c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungen erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans durch das Handelsregister der Primus Telecommunications GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden niederländischen Gesellschaft Primus Telecommunications Europe B.V. können ihre Rechte bei dieser unter deren Geschäftsanschrift Strawinskylaan 601, 1077 XX Amsterdam, Niederlande, ausüben und geltend machen und dort auch vollständige Auskünfte über alle Modalitäten der Ausübung kostenlos einholen.
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