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Primus Telecommunications GmbH, München (HRB 124809) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Sonnenstr. 20
80331 München
Frühere Anschriften: 2
Liesl-Karlstadt-Str. 30, 81476 München
Landshuter Allee 12 - 14, 80637 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 124809
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Primus Telecommunications GmbH aus München war im Handelsregister München unter der Nummer HRB 124809 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Primus Telecommunications GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Die Primus Telecommunications GmbH wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.08.2019)

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Registermeldungen 13

Calendar 27.02.2013
Löschung

Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Die Verschmelzung wurde am 20.02.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amsterdam 24272591).

Calendar 06.02.2013
Berichtigung

Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 18.01.2013 mit der Primus Telecommunications Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam (Amtsgericht Amsterdam 24272591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.

Calendar 30.01.2013
Veränderung

Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 18.01.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Primus Telecommunications Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam (Amtsgericht Amsterdam 24272591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.12.2012
Veränderung

Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwarz, Kenneth Douglas, Vienna/USA, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 10.10.2012
Vorgang ohne Eintragung

Primus Telecommunications GmbH, München, Sonnenstr. 20 c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München. Die Gesellschaft hat am 28.09.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Primus Telecommunications Europe B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/ Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nr. 24272591) eingereicht.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Primus Telecommunications GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Primus Telecommunications GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gegeben worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Darüber hinaus steht den Gläubigern das Recht auf Sicherheitsleistung nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Primus Telecommunications GmbH unter deren Geschäftsanschrift Sonnenstrafle 20, c/o Treuhand Union GmbH, 80331 München geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungen erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans durch das Handelsregister der Primus Telecommunications GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden niederländischen Gesellschaft Primus Telecommunications Europe B.V. können ihre Rechte bei dieser unter deren Geschäftsanschrift Strawinskylaan 601, 1077 XX Amsterdam, Niederlande, ausüben und geltend machen und dort auch vollständige Auskünfte über alle Modalitäten der Ausübung kostenlos einholen.

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Historie 10

27.02.2013
Registervorgang

Löschung 26.02.2013

12.12.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Kenneth Douglas Schwarz
Geschäftsführer

15.02.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Marcos Tadros Guirgis
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kenneth Douglas Schwarz
Geschäftsführer

20.04.2011
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas R. Kloster
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Paul Kiran Singh
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marcos Tadros Guirgis
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr James Christopher Keeley Jr.
Geschäftsführer

24.06.2009
Entscheideränderung

Austritt
Herr Friedrich Karl Dengler
Geschäftsführer

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