Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
b)
Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht
Iserlohn HRB 10562) nunmehr:
Lüdenscheid |
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a)
23.03.2023
Keusch |
HRB 22014: Primus.Wissen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Hohe Straße 9, 51149 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Hildebrandt, Christine, Köln, * ‒.‒.‒‒.
wp-fachverlag GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Hohe Straße 9, 51149 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013/03.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Primus.Wissen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a IV WPO, insbesondere, 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Erarbeitung von Verlagsprodukten für Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Handesl- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Konsensus Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Hohe Straße 9, 51149 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der wp-fachverlag GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 41612) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 hat weiterhin beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. und dabei insbesondere § 1 und damit die Firma. und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. wp-fachverlag GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a IV WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Betrieb eines Internet-Fachverlages für Verlagsprodukte für Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hildebrandt, Dirk Eberhard Bruno, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung des Nachnamens, nunmehr Geschäftsführer: Hildebrandt, Christine, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
wp-fachverlag GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, Hohe Straße 9, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.04.2013 mit der wp-fachverlag GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 41612) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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