PrintNet Gesellschaft für Medienintegration mbH, Östringen, Leo-Fall-Straße 1, 76684 Östringen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2011 die Aktiengesellschaft "PrintNet AG Gesellschaft für Medienintegration", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337727) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
76684 Östringen
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH