PrintWork Verlagsgesellschaft mbH, Hamm (Ladestraße 3, 59077 Hamm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
PrintWork Verlagsgesellschaft mbH, Hamm (Ladestraße 3, 59077 Hamm). Frau Agnes Kunze, Wellingstraße 45, 59075 Hamm.Sehr geehrte Frau Kunze, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 11.04.2012 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft beendet. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
PrintWork Verlagsgesellschaft mbH, Hamm (Hamm). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 108/05) vom 18.10.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.