Prints & More GmbH & Co. KG, Pforzheim, Wümtalstr. 117, 75181 Pforzheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.12.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Prints & More-GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 711263) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Prints & More GmbH & Co. KG, Pforzheim, Wümtalstr. 117, 75181 Pforzheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2010 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Robert Weingardt GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503845) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Prints & More GmbH & Co. KG, Böblingen, Otto-Lilienthalstr. 38, 71034 Böblingen.Sitz verlegt nach Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702587). Das Registerblatt ist geschlossen.
Prints & More GmbH & Co. KG, Pforzheim, Wümtalstr. 117, 75181 Pforzheim.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wümtalstr. 117, 75181 Pforzheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Prints & More Verwaltungs-GmbH, Pforzheim (Mannheim HRB 707411). Der Sitz ist von Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 724438) nach Pforzheim verlegt.
Prints & More GmbH & Co. KG, Böblingen, Otto-Lilienthalstr. 38, 71034 Böblingen.(Beratung, Gestaltung und Produktion von Werbemitteln, Veranstaltungsmanagement sowie Consulting im Bereich Colour Management - Digital Imaging).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthalstr. 38, 71034 Böblingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Prints & More Verwaltungs-GmbH, Pforzheim (Mannheim HRB 707411). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prints & More GmbH.", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243996) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.