Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Berlin, Quitzowstraße 105, 10551 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des gemeinsamen Verschmelzungsplans vom 05.07.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die Gesellschaft zusammen mit der Pritzwalks Limited mit Sitz in Birmingham, West Midlands, Vereinigtes Königreich (Companies House Cardif, Company No. 5405295) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die neu gegründete Pritzwalks GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates wirksam, dem die neue Gesellschaft unterliegt.; Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neu gegründeten Pritzwalks GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 144048 B) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Berlin, Quitzowstraße 105, 10551 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: "Bei der Pritzwalks Ltd. handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts. Die grenzüberschreitende Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der § 122a ff. des deutschen Umwandlungsgesetzes in der Fassung vom 24. September 2009, BGBI. 1 5. 3145 (nachfolgend "UmwG" und gemäß Art. 1 if. des englischen Gesetzes über grenzüberschreitende Verschmelzung (Companies (Cross-Border Mergers), Regulations 2007 (nachfolgend "CCBMR"). Der Entwurf des Verschmelzungsplans ist beim hiesigen Handelsregister eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Neugründung sind als übertragende Gesellschaften die Pritzwalks Ltd., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham, Großbritannien und die Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz Berlin, Deutschland beteiligt. Die neue Pritzwalks GmbH, wird Sitz und Hauptverwaltung in Berlin, Deutschland haben. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Neugründung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: Die Pritzwalks Ltd. ist eingetragen im Companies House unter CardiffNr. 5405295 und als Zweigstellenniederlassung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 98467 B. Die Pritzwalks Dienstleistungen GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 128921 B. Den Gläubigem der übertragenden Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Pritzwalks Ltd. und der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH durch Neugründung der Pritzwalks GmbH die folgenden Rechte zu. ) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Rechte der Gläubiger der deutschen Pritzwalks Dienstleistungen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Pritzwalks Dienstleistungen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, soweit sie mangels Fälligkeit ihrer Ansprüche nicht sofort Befriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH gern. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht für Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH bzw. nach Eintragung der Neugründung gegenüber der neuen Pritzwalks GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Quitzowstr. 105, 10551 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH gefordert werden muss. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Die Gläubiger der übertragenden englischen Pritzwalks Ltd. können gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors), von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung abhängig ist, beim High Court, London, beantragen. Sofern der High Court in diesem Fall eine Gläubigerversammlung einberuft, müssen die Gläubiger der Pritzwalks Ltd. der Verschmelzung mit einer ¾-Mehrheit zustimmen. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Herr Dr. Benjamin Kroymann und Herr Dr. Johannes Kroymann sowohl zu jeweils 50% an der Pritzwalks Ltd. als auch zu jeweils 50% an der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH beteiligt sind. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der unter Ziffer 4 aufgeführten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Quitzowstr. 105, 10551 Berlin angefordert werden.".
Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Berlin, Quitzowstraße 105, 10551 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Quitzowstraße 105, 10551 Berlin.
Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Berlin, Stargarder Straße 67, 10437 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: d. gemäß § 122 d Nr. 4 UmwG : Adressen der beteiligten Rechtsträger: Pritzwalks Ltd. 69 Great Hampton Street, B 18 6EW Birmingham (Großbritannien), Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Stargarder Straße 67, 10437 Berlin. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Pritzwalks Ltd. auf die Pritzwalks Dienstleistungen GmbH die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): la) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Pritzwalks Dienstleistungen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Pritzwalks Dienstleistungen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH gern. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH unter deren Geschäftsanschrift in der Stargarder Straße 67, 10437 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. ib) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Die Gläubiger der übertragenden englischen Pritzwalks Ltd. können gemäß Sec. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors), von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung abhängig ist, beim High Court, London, beantragen. Sofern der High Court in diesem Fall eine Gläubigerversammlung einberuft, müssen die Gläubiger der Pritzwalks Ltd. der Verschmelzung mit % Mehrheit zustimmen. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch eine Vertreter mitstimmen. 2) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Herr Dr. Benjamin Kroymann und Herr Dr. Johannes Kroymann alleinige Gesellschafter sowohl der Pritzwalks Ltd. als auch der Pritzwalks Dienstleistungen GmbH sind und jeweils 50% der Anteile halten. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden..
Pritzwalks Dienstleistungen GmbH, Berlin, Stargarder Straße 67, 10437 Berlin. Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Erbringung von Informationsdienstleistungen für Akademiker, Erbringung von Werbedienstleistungen für Universitäten und Bildungsinstitute sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Verkauf dieser Anteile.
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