HRB 30968:Privatbrauerei Frankenheim Ausschank Betriebs-GmbH, Düsseldorf, Kapellstr. 23, 40479 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Frankenheim Immobilien GmbH & Co. KG am 10.09.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 30968:Privatbrauerei Frankenheim Ausschank Betriebs-GmbH, Düsseldorf, Kapellstr. 23, 40479 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Frankenheim Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 18226) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30968:Privatbrauerei Frankenheim Ausschank Betriebs-GmbH, Düsseldorf, Kapellstr. 23, 40479 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit der PF Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52223) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Privatbrauerei Frankenheim Ausschank Betriebs-GmbH, Düsseldorf, Kapellstr. 23, 40479 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Frankenheim, Peter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Franke, Thomas, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Privatbrauerei Frankenheim Ausschank Betriebs-GmbH, Düsseldorf (Kapellstr. 23, 40479 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Kolm, Wolfgang, Essen, * ‒.‒.‒‒.
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