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a)
Pro Care West GmbH |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 20.12.2024
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma). |
a)
23.12.2024
Dr. Dr. Schulte |
13 |
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die
Unterstützung anderer steuerbe-
günstigter Körperschaften, insbe-
sondere der steuerbegünstigten
Einrichtungen der Elisabeth Vin-
zenz Verbund GmbH, bei ihren
originären Aufgaben, insbesonde-
re durch die Förderung des öffent-
lichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege,
der Altenhilfe, der Berufsbildung,
des Wohlfahrtwesens sowie durch
die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Ab-
gabenordnung, ebenso durch die
Förderung der christlichen Religi-
on katholischen Bekenntnisses.
3. Der Satzungszweck wird ver-
wirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken nach § 57 Abs.
3 AO mit den zum Unternehmens-
verbund um die Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH gehörenden Ge-
sellschaften, die die Vorausset-
zungen der §§ 51 bis 68 AO erfül-
len.
Die Leistungen umfassen insbe-
sondere die Erbringung oder In-
anspruchnahme von Lieferungen
und Dienstleistungen jeglicher
Art, durch Verwaltungsdienstleis-
tungen, Vermietung, Verpachtung
oder Überlassung von Grundstü-
cken, Gebäuden und Räumen,
Nutzungsüberlassungen, Versor-
gungsleistungen mit Energie und
durch die Überlassung von Perso-
nal sowie von Dienst- und Versor-
gungsleistungen, wie z.B.
- Reinigungsarbeiten, nebst allen
damit zusammenhängenden Ne-
benleistungen, wie z. B. zentrale
Bettenaufbereitung, Spüldienste,
Stationsserviceleistungen, Arbei-
ten in Zentralspüle etc.,
- Sterilgutversorgung,
- Transport- und Sicherheits-
dienstleistungen,
- Speisenzubereitung und -vertei-
lung,
- Empfangs- und Schreibdienst-
leistungen,
- Hol- und Bringedienste, Patien-
tentransporte sowie
- die Erbringung von Dienst- und
Serviceleistungen jeglicher Art,
die sich im Zusammenhang mit
oder in Ergänzung zu den vorge-
nannten Arbeiten ergeben.
4. Die Gesellschaft kann alle Ge-
schäfte tätigen, die der Erreichung
oder Förderung des Gesellschafts-
zwecks dienen, insbesondere auch
andere vergleichbare Dienstleis-
tungen erbringen. Sie ist berech-
tigt, andere Gesellschaften oder
Einrichtungen zu gründen, zu ver-
walten, zu übernehmen oder sich
an ihnen zu beteiligen. Sie ist be-
rechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten. Die Gesellschaft kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, so-
weit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke verwendet werden. Es darf
keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhält-
nismäßig hohe Vergütungen be-
günstigt werden.
7. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auf-
lösung der Körperschaften oder
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 21.11.2023 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 3 (Zweck und Gegenstand des
Unternehmens). |
a)
01.12.2023
Dr. Dr. Schulte |
12 |
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige, mildtätige und kirch-
liche Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts Steuerbegünstigte Zwecke
der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die
Unterstützung anderer steuerbe-
günstigter Körperschaften, insbe-
sondere der steuerbegünstigten
Einrichtungen der Elisabeth Vin-
zenz Verbund GmbH, bei ihren
originären Aufgaben, insbesonde-
re durch die Förderung des öffent-
lichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege,
der Altenhilfe, der Berufsbildung,
des Wohlfahrtwesens sowie durch
die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Ab-
gabenordnung, ebenso durch die
Förderung der christlichen Religi-
on katholischen Bekenntnisses.
3. Der Satzungszweck wird ver-
wirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken nach § 57 Abs.
3 AO mit den zum Unternehmens-
verbund um die Elisabeth Vinzenz
Verbund GmbH gehörenden Ge-
sellschaften, die die Vorausset-
zungen der §§ 51 bis 68 AO erfül-
len und in der Anlage zu diesem
Gesellschaftsvertrag aufgeführt
sind.
Die Leistungen umfassen insbe-
sondere die Erbringung oder In-
anspruchnahme von Lieferungen
und Dienstleistungen jeglicher
Art, durch Verwaltungsdienstleis-
tungen, Vermietung, Verpachtung
oder Überlassung von Grundstü-
cken, Gebäuden und Räumen,
Nutzungsüberlassungen, Versor-
gungsleistungen mit Energie und
durch die Überlassung von Perso-
nal sowie von Dienst- und Versor-
gungsleistungen, wie z.B.
- Reinigungsarbeiten, nebst allen
damit zusammenhängenden Ne-
benleistungen, wie z. B. zentrale
Bettenaufbereitung, Spüldienste,
Stationsserviceleistungen, Arbei-
ten in Zentralspüle etc.,
- Sterilgutversorgung,
- Transport- und Sicherheits-
dienstleistungen,
- Speisenzubereitung und -vertei-
lung,
- Empfangs- und Schreibdienst-
leistungen,
- Hol- und Bringedienste, Patien-
tentransporte sowie
- die Erbringung von Dienst- und
Serviceleistungen jeglicher Art,
die sich im Zusammenhang mit
oder in Ergänzung zu den vorge-
nannten Arbeiten ergeben.
4. Die Gesellschaft kann alle Ge-
schäfte tätigen, die der Erreichung
oder Förderung des Gesellschafts-
zwecks dienen, insbesondere auch
andere vergleichbare Dienstleis-
tungen erbringen. Sie ist berech-
tigt, andere Gesellschaften oder
Einrichtungen zu gründen, zu ver-
walten, zu übernehmen oder sich
an ihnen zu beteiligen. Sie ist be-
rechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten. Die Gesellschaft kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, so-
weit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt.
5. Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwe-
cke verwendet werden. Es darf
keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhält-
nismäßig hohe Vergütungen be-
günstigt werden.
7. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auf-
lösung der Körperschaften oder
Wegfall steuerbegünstigter Zwe-
cke nicht mehr als ihre eingezahl-
ten Kapitalanteile und den gemei-
nen Wert ihrer geleisteten Sach-
einlagen zurück. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 29.09.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 3 (Zweck und Gegenstand
des Unternehmens). |
a)
04.10.2022
Melchior |