Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses
vom 27.02.2025 in
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Pro Concept Holding GmbH mit Sitz in Mannheim
(Registergericht Mannheim, HRB 754099)
gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
01.04.2025
Hillenbrand |
HRB 711246: Pro Concept Holding AG, Mannheim, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 02.05.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 711246: Pro Concept Holding AG, Mannheim, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 15.11.2019 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 711246: Pro Concept Holding AG, Mannheim, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim. Die Hauptversammlung vom 11.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf 1.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
HRB 711246:Pro Concept Holding AG, Mannheim, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mannheimer Grundbesitz Vertriebsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704487) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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