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Pro Humanity Africa gUG (haftungsbeschränkt), Hamburg (HRB 181033)

Firmendaten

Anschrift
Schanzengrund 44
21149 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 181033
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Pro Humanity Africa gUG (haftungsbeschränkt) aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 181033 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.04.2023 hat die Pro Humanity Africa gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Unterstützung hilfebedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der Bildung, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und Behinderte, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) das Einrichten und die Unterhaltung einer Beratungsstelle bzw. Beratungsstellen, um Betroffenen über ihre Rechte und die Möglichkeiten der Wahrnehmung der Rechte zu informieren. Die Beratung umfasst unter anderem Hilfestellung für Betroffenen, Migranten und Flüchtlingen bei Behördengängen, Arztbesuchen, Verbraucherschutzangelegenheiten und im Sozial- und Gesundheitswesen; (b) das Einrichten und die Unterhaltung eines Heims (mit der Zeit: Einrichten und Unterhaltung von Heimen) für Waisen, Behinderte, Ältere sowie auch für Flüchtlinge; (c) Entwicklung und Unterstützung von Entwicklungsprojekten für bedürftige Personen, insbesondere Flüchtlinge, Behinderte, Waisen- und Straßenkinder mit dem Ziel der Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Unterricht, Ausbildung und erfolgreiche Integration in die Gesellschaft. Dafür werden Lehrer gestellt, in den Heimen Werkstätten eingerichtet, Unterricht erteilt sowie inhaltlich und finanziell Handwerksmaterial, Ausstattung, Sach- und Hilfsmittel bereitgestellt; (d) die Vergabe von Ausbildungsstipendien an bedürftige Personen im Sinnen von § 53 Nr. 2 AO (Mildtätigkeit). Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung; (f) das Einrichten und Unterhaltung einer Stelle (bzw. Stellen), um gesammelte Lebensmittel und Sachspende an Bedürftige abzugeben; (g) das Zusammenstellen und Organisieren eines Teams, um Betroffenen (besonders ohne helfende Familien, Freunde oder Verwandte) insbesondere in den Krankenhäusern und Gefängnissen regelmäßig zu besuchen, zu unterstützen und zu beraten; (j) Unterstützung von Krisenopfern in besonderen Notlagen, insbesondere das Organisieren von Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen durch von der Gesellschaft erworbenen Spenden, die für den Spendenzweck eingesetzt werden, in dem Wasser, Lebensmittel, andere notwendigen Hilfsgüter und bei Bedarf Notunterkünfte organisiert und zur Verfügung gestellt werden; (k) die Versorgung von benachteiligten Personen in den ärmeren Regionen (Ghettos) und in ländlich geprägten Regionen (Dörfern) in Afrika mit Trinkwasser, Anlage von Brunnen und Leitungssystemen zur Sicherung der allgemeinen Lebensgrundlagen; (l) die Versorgung von benachteiligten Personen in den ärmeren Regionen (Ghettos) und in ländlich geprägten Regionen (Dörfern) in Afrika mit Solarstromanlagen (Photovoltaik); (m) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt insbesondere durch Aufbau und Unterhaltung einer medizinischen Vorortversorgung zur Verhütung und Linderung von menschlichem Leid, das sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergibt. Dies erfolgt durch Aufbau von medizinischen Stationen, Besuch eines medizinischen Teams in schwer zu erreichenden, nicht erschlossenen und nicht gut vorsorgten Regionen zwecks medizinischer Behandlung. Ferner auch durch Organisieren und Senden von medizinischen Produkten und Geräten nach Afrika; (n) Völkerverständigung, Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500,00 EUR. Die Pro Humanity Africa gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.06.2023)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Pro Humanity Africa gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Schanzengrund 44, 21149 Hamburg
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Unterstützung hilfebedürftiger Personen i.
S. d. § 53 AO, die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung
der Bildung, Förderung des
Wohlfahrtswesens, Förderung der Hilfe für
Flüchtlinge, Vertriebene und Behinderte,
die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit und die
Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke.
(2) Der Gesellschaftszweck wird
verwirklicht insbesondere durch
(a) das Einrichten und die Unterhaltung
einer Beratungsstelle bzw.
Beratungsstellen, um Betroffenen über ihre
Rechte und die Möglichkeiten der
Wahrnehmung der Rechte zu informieren.
Die Beratung umfasst unter anderem
Hilfestellung für Betroffenen, Migranten und
Flüchtlingen bei Behördengängen,
Arztbesuchen,
Verbraucherschutzangelegenheiten und im
Sozial- und Gesundheitswesen;
(b) das Einrichten und die Unterhaltung
eines Heims (mit der Zeit: Einrichten und
Unterhaltung von Heimen) für Waisen,
Behinderte, Ältere sowie auch für
Flüchtlinge;
(c) Entwicklung und Unterstützung von
Entwicklungsprojekten für bedürftige
Personen, insbesondere Flüchtlinge,
Behinderte, Waisen- und Straßenkinder mit
dem Ziel der Betreuung, Unterkunft,
Verpflegung, Unterricht, Ausbildung und
erfolgreiche Integration in die Gesellschaft.
Dafür werden Lehrer gestellt, in den
Heimen Werkstätten eingerichtet, Unterricht
erteilt sowie inhaltlich und finanziell
Handwerksmaterial, Ausstattung, Sach-
und Hilfsmittel bereitgestellt;
(d) die Vergabe von Ausbildungsstipendien
an bedürftige Personen im Sinnen von § 53
Nr. 2 AO (Mildtätigkeit). Die
Vergabekriterien für die Stipendien sind in
Richtlinien festzuschreiben, die der
vorherigen Zustimmung des Finanzamts
bedürfen, auch im Falle der Abänderung;
(f) das Einrichten und Unterhaltung einer
Stelle (bzw. Stellen), um gesammelte
Lebensmittel und Sachspende an
Bedürftige abzugeben;
(g) das Zusammenstellen und Organisieren
eines Teams, um Betroffenen (besonders
ohne helfende Familien, Freunde oder
Verwandte) insbesondere in den
Krankenhäusern und Gefängnissen
regelmäßig zu besuchen, zu unterstützen
und zu beraten;
(j) Unterstützung von Krisenopfern in
besonderen Notlagen, insbesondere das
Organisieren von Hilfe für Opfer von
bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen
und anderen Notsituationen durch von der
Gesellschaft erworbenen Spenden, die für
den Spendenzweck eingesetzt werden, in
dem Wasser, Lebensmittel, andere
notwendigen Hilfsgüter und bei Bedarf
Notunterkünfte organisiert und zur
Verfügung gestellt werden;
(k) die Versorgung von benachteiligten
Personen in den ärmeren Regionen
(Ghettos) und in ländlich geprägten
Regionen (Dörfern) in Afrika mit
Trinkwasser, Anlage von Brunnen und
Leitungssystemen zur Sicherung der
allgemeinen Lebensgrundlagen;
(l) die Versorgung von benachteiligten
Personen in den ärmeren Regionen
(Ghettos) und in ländlich geprägten
Regionen (Dörfern) in Afrika mit
Solarstromanlagen (Photovoltaik);
(m) Förderung der Gesundheit, der
Wohlfahrt insbesondere durch Aufbau und
Unterhaltung einer medizinischen
Vorortversorgung zur Verhütung und
Linderung von menschlichem Leid, das sich
aus Krankheit, Verletzung, Behinderung
oder Benachteiligung ergibt. Dies erfolgt
durch Aufbau von medizinischen Stationen,
Besuch eines medizinischen Teams in
schwer zu erreichenden, nicht
erschlossenen und nicht gut vorsorgten
Regionen zwecks medizinischer
Behandlung. Ferner auch durch
Organisieren und Senden von
medizinischen Produkten und Geräten nach
Afrika;
(n) Völkerverständigung, Vernetzung und
Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen.
500,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Ikearu-Kerschek, Josephine, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2023
a)
23.05.2023
Reiche
b)
Fall 1

Historie 1

23.05.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Josephine Ikearu-Kerschek
Geschäftsführer