HRB 4963:Pro Metallhandel GmbH, Neukirchen, Haid 1, 92259 Neukirchen.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 16.05.2014 (Az. 561 IN 478/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Pilhofer Edelstahl GmbH, Neukirchen, Haid 1, 92259 Neukirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Apfelbacher, Alexandra, Sulzbach-Rosenberg, * ‒.‒.‒‒.
Pro Metallhandel GmbH, Neukirchen, Haid 1, 92259 Neukirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 hat die Änderung des § 1 Ziff. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Pilhofer Edelstahl GmbH, Neukirchen, Haid 1, 92259 Neukirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 hat die Änderung des § 1 Ziff. 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Pro Metallhandel GmbH.
Pilhofer Edelstahl GmbH, Neukirchen, Haid 1, 92259 Neukirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.871,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Pilhofer, Sonja, Neukirchen, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Pilhofer Handels- und Dienstleistungs e.K. mit dem Sitz in Neukirchen (Amtsgericht Amberg HRA 3140) betriebenen Unternehmens aus deren Vermögen und der Übernahme dieses Unternehmens durch die Gesellschaft und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 56.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.01.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2012 und Ausgliederungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2012 das von der Einzelkauffrau Pilhofer, Sonja, Neukirchen, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Pilhofer Handels- und Dienstleistungs e.K. mit dem Sitz in Neukirchen (Amtsgericht Amberg HRA 3140) betriebene Unternehmen übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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