HRB 92970 B: Pro Objekt Berlin GmbH, Berlin, Alt Köpenick 33, 12555 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Pro Objekt Berlin GmbH, Berlin, Alt Köpenick 33, 12555 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
Pro Objekt Berlin GmbH, Berlin, Alt Köpenick 33, 12555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Alt Köpenick 33, 12555 Berlin.
Pro Objekt Berlin GmbH, Berlin(Dörpfeldstr. 27-29, 12489 Berlin). Gegenstand: Die Geschäftsbesorgung und Vermittlung von Leistungen am Bau zur Errichtung, zum Erhalt und Betrieb der Immobilien; der Betrieb einer Imbissversorgung mit kalten und warmen Speisen sowie der Betrieb eines Coffeeshops nebst Betrieb einer Schankwirtschaft mit der besonderen Betriebsart -Gaststätte mit regelmäßigen Filmvorführungen- nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 14.05.2008;19.08.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2(Gegenstand)..
Pro Objekt Berlin GmbH, Berlin(Stubenrauchstraße 39, 12161 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 75.500 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der Pro Objekt Gastro GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110010, um 25.000 EUR auf 75.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Pro Objekt Gastro GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110010, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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