Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
München |
|
|
|
b)
Der Sitz ist nach München (jetzt Amtsgericht München, HRB
296071) verlegt. |
a)
04.10.2024
Landherr |
1 |
a)
Pro Personalmanagement GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Landsberger Straße 155, Haus 1, 80687
München
c)
Überlassung von eigenen Arbeitnehmern
nach dem AÜG, Personalvermittlung,
Personalberatung, Durchführung und/oder
Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen,
ferner Entwicklung und Erbringung von
Personaldienstleistungen aller Art. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Haubold-Ecks, Ulrike, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Heinke, Günther, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2010, zuletzt geändert am
24.08.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2024 hat die
Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht
Hamburg HRB 114029) und 4 (Stammkapital) der Satzung
beschlossen.
b)
Die Pro Personalmanagement GmbH mit dem Sitz in Hamburg
(Amtsgericht Hamburg HRB 108258) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. |
a)
10.09.2024
Wackerbauer |
HRB 114029: Pro Personalmanagement GmbH, Hamburg, Spitalerstraße 11, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gänsemarkt 35, "Lessing-Haus", 20354 Hamburg.
HRB 108258: Pro Personalmanagement GmbH, Hamburg, Spitalerstr.11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pro Personalmanagement M2 GmbH; künftig firmierend: Pro Personalmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 114029) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.08.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 114029: Pro Personalmanagement M2 GmbH, Hamburg, Spitalerstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Pro Personalmanagement GmbH. Bestellt Geschäftsführer: Heinke, Günther, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pro Personalmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 108258) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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