GnR 724 B: Pro Vivum eG, Berlin (Hundekehlestraße 31, 14199 Berlin). Gegenstand: Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen durchzuführen, die ihr nach Gesetz und Satzung erlaubt sind und den nachfolgend formulierten Geschäftsgegenständen dienen. Dies wird insbesondere erreicht durch folgende Maßnahmemöglichkeiten der Genossenschaft: a. Durchführung von geeigneten Beratungen, Qualifizierungen, Konzeptionen, Investitionen und Informationen in allen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg wesentlichen Bereichen b. Sofern die Genossenschaft Leistungen nicht selbst durchführen kann oder will, bedient sie sich entsprechend professionalisierter Kooperationspartner. c. Die Genossenschaft kann investierende Mitglieder aufnehmen. d. Rechts- und Steuerberatungen werden nicht durchgeführt, e. die Genossenschaft betreibt keine Bankgeschäfte oder erbringt keine Finanzdienstleistungen, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. Nicht mehr Vorstand: 1. Haubold, Olaf; Vorstand: 2. Lange, Dominic, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Die Satzung ist am 14.10.2013 geändert in § 1 (Name, Sitz, Gegenstand).
Pro Vivum eG, Berlin (Hundekehlestraße 31, 14199 Berlin). Firma: Pro Vivum eG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Aufbau eines Genossenschaftskapitals über den Erwerb zusätzlicher freiwilliger Anteile für die Zukunftssicherung der Genossenschaft und Aufbau einer genossenschaftlichen Altersvorsorge, hauptsächlich für die investierenden Mitglieder. Die Gesellschaft darf alle dafür notwendigen Geschäfte tätigen, die ihr nach Gesetzt und Satzung erlaubt sind. Dies wird insbesondere erreicht durch folgende Maßnahmemöglichkeiten der Genossenschaft: a. Durchführung von geeigneten Beratungen, Qualifizierungen, Konzeptionen, Investitionen und Informationen in allen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg wesentlichen Bereichen b. Sofern die Genossenschaft Leistungen nicht selbst durchführen kann oder will, bedient sie sich entsprechend professionalisierter Kooperationspartner. c. Die Genossenschaft kann investierende Mitglieder aufnehmen. d. Rechts- und Steuerberatungen werden nicht durchgeführt, e. die Genossenschaft betreibt keine Bankgeschäfte oder erbringt keine Finanzdienstleistungen, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. Nachschusspflicht: Das Mindestkapital beträgt 80% der Geschäftsanteile.; keine Nachschusspflicht Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein und darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand:; 1. Haubold, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Engelsbach Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 30.05.2012..