HRB 44841: ProCRM IT Systems GmbH, Mainz, Max-Hufschmidt-Straße 2, 55130 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Saarstraße 52, 55122 Mainz.
HRB 44841: ProCRM IT Systems GmbH, Mainz, Max-Hufschmidt-Straße 2, 55130 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Jochum, Harald, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 44841: ProCRM IT Systems GmbH, Mainz, Max-Hufschmidt-Straße 2, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmens-Gegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde im Übrigen vollständig neu gefasst. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Vertrieb von Hardware und die Erbringung von Dienstleistungen im IT- und Telekommunikations-Bereich. Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jochum, Harald, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 44841: ProCRM IT Systems GmbH, Mainz, Max-Hufschmidt-Straße 2, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2015 mit der Officeparts-Vertriebs GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31425) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 44841: ProCRM IT Systems GmbH, Mainz, Max-Hufschmidt-Straße 2, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 74.768,15 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Officeparts-Vertriebs GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31425) sowie eine weitere Barkapitalerhöhung von 231,85 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
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