ProCura Verbraucherbund Sachsen e.V., Dresden (Heinrich-Zille-Str. 5 a, 01219 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 04.09.2012 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ProCura Verbraucherbund Sachsen e.V., Dresden (Heinrich-Zille-Str. 5 a, 01219 Dresden). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2012 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.07.2012 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2012 mit dem ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. mit dem Sitz in Weyhe (Amtsgericht Walsrode VR 110372) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.