HRB 79366 B: ProCurand Immobilien AG, Berlin, Französische Straße 55, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 25.03.2014 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ProCurand Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 157835 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 79366 B: ProCurand Immobilien AG, Berlin, Französische Straße 55, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 20. Bade, Claudia, geb. Bernicke
HRB 79366 B: ProCurand Immobilien AG, Berlin, Französische Straße 55, 10117 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 8. Dr. Heckelmann, Martin; Prokura: 26. Scharfenberger, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
HRB 79366 B: ProCurand Immobilien AG, Berlin, Französische Straße 55, 10117 Berlin. Die Eintragung betreffend die Löschung zu Nr. 8: Vorstand: Dr. Heckelmann, Martin; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
ProCurand Immobilien AG, Berlin, Französische Straße 55, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BPT Beratungs-, Planungs- und Treuhandgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 106833 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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