HRB 21269: ProMed Privatärztliche Abrechnungsgesellschaft mbH, Dortmund, Märkische Str. 109, 44141 Dortmund. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Jessica, Bönen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21269: ProMed Privatärztliche Abrechnungsgesellschaft mbH, Dortmund, Märkische Str. 109, 44141 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsjahr), 6 (Gesellschafterversammlung), 10 (Veräußerungsbeschränkung, Ankaufsrecht), 11 (Tod eines Gesellschafters), 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 16 (Bekanntmachungen) beschlossen.
ProMed Privatärztliche Abrechnungsgesellschaft mbH, Dortmund (Märkische Str. 109, 44141 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2008. Gegenstand: der Abrechnungsdienst für privatärztliche Leistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, soweit sie keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schramm, Mathias, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Purschke, Stefan, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der pro Med OHG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 16585) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.