ProRegio Bündelfunk Rhein-Main GmbH, Koblenz, Cusanusstraße 7, 56073 Koblenz. Durch Beschluss der Gesellschafter vom 26.06.2013 ist der Sitz nach Baden-Baden (jetzt Amtsgericht Mannheim HRB 717589 ) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
ProRegio Bündelfunk Rhein-Main GmbH, Baden-Baden, Ooser Hauptstraße 13, 76532 Baden-Baden. Wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "ProRegio Bündelfunk GmbH & Co.KG Südwest", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 201243) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ProRegio Bündelfunk Rhein-Main GmbH, Baden-Baden, Ooser Hauptstraße 13, 76532 Baden-Baden. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ProRegio Bündelfunk GmbH & Co.KG Südwest", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRA 201243) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ProRegio Bündelfunk Rhein-Main GmbH, Baden-Baden, Ooser Hauptstraße 13, 76532 Baden-Baden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 23602) nach Baden-Baden verlegt. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Ooser Hauptstraße 13, 76532 Baden-Baden. Gegenstand: Der Betrieb eines Bündelfunknetzes im Rhein-Main-Gebiet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Hildenbrand, Volker Hans-Werner, Gernsbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gowitzke, Bernd, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒.
ProRegio Bündelfunk Rhein-Main GmbH, Koblenz, Cusanusstraße 7, 56073 Koblenz. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (KEVAG Telekom GmbH, AG Koblenz, HRB 5343) am 17.06.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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