ProSoft Wonderlite Computer AG, Polch (Robert-Koch-Str. 1-9, 56751 Polch). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LION Electronics International Computer Discount 2000 GmbH am 13.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ProSoft Wonderlite Computer AG, Polch (Robert-Koch-Str. 1-9, 56751 Polch). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 27.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2007 mit der LION Electronics International Computer Discount 2000 GmbH mit Sitz in Polch (AG Koblenz HRB 13306) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.