Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen AG, Stuttgart, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Die Wirksamkeit der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist durch Eintragung am 25.10.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen AG, Stuttgart, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 11.08.2011/29.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 11.08.2011/ 29.08.2011 mit der Aktiengesellschaft "FAP Beteiligungen AG", Salzburg/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichtes Salzburg Nr. FN 303077 b) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzungen nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernommene Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen AG, Stuttgart, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 06.07.2011 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der "FAP Beteiligungen AG", Salzburg (Österreich) - einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht- als übernehmender Gesellschaft und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) "Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 724340)- einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht- zum Handelsregister eingereicht.Weitere Angaben nach § 122 d UmwG: Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Stuttgart HRB 724340, die übernehmende Gesellschaft im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg zu FN 303077 b.Ein Hinweis auf Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich beim Anteilsinhaber um einen Alleingesellschafter handelt und außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit gem. § 122 j UmwG zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122 j Abs. 1 UmwG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen AG, Stuttgart unter der Anschrift "Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart" geltend zu machen. Unter dieser Anschrift können im Übrigen auch vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können Gläubigerschutz nach § 3 Abs. 2 EU-VerschG iVm § 226 öAktG begehren. Demnach können sich Gläubiger, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck melden, Sicherheitsleistung begehren, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Ferner steht Gläubigern gem. § 226 Abs. 2 öAktG dieses Recht nicht zu, wenn sie im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.
Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen AG, Stuttgart (Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart). Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.08.2007. Gegenstand: das Halten, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland in eigenem Namen für eigene Rechnung sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Dr. Porsche, Oliver, Salzburg ( Österreich ), * ‒.‒.‒‒; Porsche, Mark Philipp, Salzburg (Österreich), * ‒.‒.‒‒; Porsche, Kai Alexander, Innsbruck (Österreich), * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 25123) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.