HRB 705868: Prof. Staritz Health Care Consulting GmbH, Villingen-Schwenningen, Heubergweg 6, 78056 Villingen-Schwenningen. Sitz verlegt; nun: Neckargemünd (Amtsgericht Mannheim HRB 726460). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 726460: Prof. Staritz Health Care Consulting GmbH, Neckargemünd, Hermann-Walker-Straße 9, 69151 Neckargemünd. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705868) nach Neckargemünd verlegt. Geschäftsanschrift: Hermann-Walker-Straße 9, 69151 Neckargemünd. Gegenstand: Die Unternehmensberatung auf medizinischem Gebiet, die Veranstaltung von Seminaren und Kolloquien und die Veröffentlichung von medizinischen Fachbeiträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Staritz, Martin, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prof. Staritz Health Care Consulting GmbH, Villingen-Schwenningen, Heubergweg 6, 78056 Villingen-Schwenningen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2010. Geschäftsanschrift: Heubergweg 6, 78056 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Die Unternehmensberatung auf medizinischem Gebiet, die Veranstaltung von Seminaren und Kolloquien und die Veröffentlichung von medizinischen Fachbeiträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Prof. Dr. Staritz, Martin, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.