Prof. Steinkraus Research Laboratories Produkte GmbH, Baden-Baden, Blütenfeldplatz, 76532 Baden-Baden.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.08.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Prof. Steinkraus Research Laboratories Produkte GmbH, Baden-Baden, Blütenfeldplatz, 76532 Baden-Baden.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "La Prairie Group Deutschland GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 201412) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Prof. Steinkraus Research Laboratories Produkte GmbH, Baden-Baden, Blütenfeldplatz, 76532 Baden-Baden.Der zwischen der Gesellschaft und der "Juvena La Prairie GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 201952) am 19.10.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 05.06.2009 unter Zustimmung der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag mit Wirkung zum 30.06.2009 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Prof. Steinkraus Research Laboratories Produkte GmbH, Baden-Baden, Blütenfeldplatz, 76532 Baden-Baden.Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geschäftsanschrift: Blütenfeldplatz, 76532 Baden-Baden.
Prof. Steinkraus Research Laboratories Produkte GmbH, Baden-Baden (Blütenfeldplatz, 76534 Baden-Baden). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §7(Jahresabschluss,Gewinnverwendung) und §8(Bekanntmachungen) beschlossen.
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