HRB 99931: Profi Fachübersetzungen GmbH, Hamburg, Mönckebergstraße 13, 20095 Hamburg. Prokura (Geburtsdatum) berichtigt, nun Einzelprokura: Benchakroun, Anne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura (Vorname) berichtigt, nun Einzelprokura: Hünting, Friederike, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 99931: Profi Fachübersetzungen GmbH, Hamburg, Mönckebergstraße 5, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mönckebergstraße 13, 20095 Hamburg.
HRB 99931: Profi Schnelldienst Fachübersetzungen GmbH, Hamburg, Mönckebergstraße 5, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Profi Fachübersetzungen GmbH.
HRB 99931: Profi Schnelldienst Fachübersetzungen GmbH, Hamburg, Mönckebergstraße 5, 20095 Hamburg. Einzelprokura: Benchakroun, Sarah Karoliina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Profi Schnelldienst Fachübersetzungen GmbH, Hamburg (Mönckebergstraße 5, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Profi Schnelldienst Fachübersetzungen Thomas Benchakroun e.K., Hamburg (AG Hamburg HRA 105244) beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.08.2007 das von dem Einzelkaufmann Thomas Benchakroun, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Profi Schnelldienst Fachübersetzungen Thomas Benchakroun e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 105244) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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