HRB 18757: ProfiMiet GmbH, Köln, André-Citroen-Str. 14b, 51149 Köln. Geschäftsführer: Brovot, Konstantin, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Selbach, Patrick, Rösrath, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18757: ProfiMiet GmbH, Köln, André-Citroen-Str. 14b, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019/16.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 09.08.2019/16.09.2019 mit der ProfiMiet RheinMain GmbH mit Sitz in Raunheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 84115) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18757: ProfiMiet GmbH, Köln, André-Citroen-Str. 14b, 51149 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Brovot, Konstantin, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 18757: ProfiMiet GmbH, Köln, André-Citroen-Str. 14b, 51149 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Knust, Torsten, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18757: ProfiMiet GmbH, Köln, André-Citroen-Str. 14b, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019/16.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 09.08.2019/16.09.2019 mit der ProfiMiet Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 90740B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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