HRB 8666: Projekt - Art GmbH, Bonn, Stationsweg 7, 53127 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -750.000,00 EUR auf 31.250,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.
HRB 8666: Projekt - Art GmbH, Bonn, Stationsweg 7, 53127 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Einfügung eines § 6 (Gewinnverteilung) und eines § 7 (Einziehung) in den Gesellschaftsvertrag beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen ist entsprechend geändert.
HRB 8666: Projekt - Art GmbH, Bonn, Stationsweg 7, 53127 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 750.000,00 EUR auf 781.250,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 781.250,00 EUR.
Projekt - Art GmbH, Bonn, Stationsweg 7, 53127 Bonn. Nach Heirat und Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr Geschäftsführer: Dr. Bohn, Stephanie, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Projekt - Art GmbH, Bonn (Ippendorfer Allee 10a, 53127 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der BFB Immobilien GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12722) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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