HRA 3458: Projektentwicklungsgesellschaft Schiffbeker Weg 230 mbH & Co. KG, Gadebusch, Lübsche Straße 20, 19205 Gadebusch. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 3458:Projektentwicklungsgesellschaft Schiffbeker Weg 230 mbH & Co. KG, Gadebusch, Lübsche Straße 6, 19205 Gadebusch.Änderung der Geschäftsanschrift: Lübsche Straße 20, 19205 Gadebusch.
Projektentwicklungsgesellschaft Schiffbeker Weg 230 mbH & Co. KG, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Gadebusch. Der Sitz ist nach Gadebusch (jetzt Amtsgericht Schwerin, HRA 3458) verlegt.
Projektentwicklungsgesellschaft Schiffbeker Weg 230 mbH & Co. KG, Gadebusch, Lübsche Straße 6, 19205 Gadebusch. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lübsche Straße 6, 19205 Gadebusch. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: CIP Verwaltungs GmbH, Gadebusch (Amtsgericht Schwerin HRB 11611).
Projektentwicklungsgesellschaft Schiffbeker Weg 230 mbH & Co. KG, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. (An- und Verkauf von Grundstücken, insbesondere des Grundstücks Schiffbeker Weg 230, und grundstücksgleichen Rechten sowie die Planung und Durchführung von Bauvorhaben sowie sämtliche hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Projektentwicklungsgesellschaft Lentersweg 38 mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 106078). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projektentwicklungsgesellschaft Schiffbeker Weg 230 mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 119419) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.