HRB 2334: Promedia A. Ahnfeldt GmbH, Siegen, Marienhütte 15, 57080 Siegen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahnfeldt, Adelbert, Siegen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Roth, Ulrich Julius, Mudersbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2334: Promedia A. Ahnfeldt GmbH, Siegen, Marienhütte 15, 57080 Siegen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ahnfeldt, Anja, Siegen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2334: Promedia A. Ahnfeldt GmbH, Siegen, Marienhütte 15, 57080 Siegen. Die Hospirent GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen - HRB 10852) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19. Dezember 2018 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2334: Promedia A. Ahnfeldt GmbH, Siegen, Marienhütte 15, 57080 Siegen. Bestellt als Geschäftsführer: Ahnfeldt, Dirk, Siegen, * ‒.‒.‒‒.
Promedia A. Ahnfeldt GmbH, Siegen, Marienhütte 15, 57080 Siegen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 4.2.2010 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2009 mit der Schäfer Einrichtungskonzepte GmbH mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HR B 7411) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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