HRB 52503: Prometheus Logistics GmbH, Düsseldorf, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: De Meester, Thomas, Rumst / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 52503: Prometheus Logistics GmbH, Düsseldorf, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: De De Meester, Thomas, Rumst, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ongena, Hans, Lint / Belgien, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 52503: Prometheus Logistics GmbH, Düsseldorf, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Van der Beken, Philippe Marie L., Bonheiden / Belgien, * ‒.‒.‒‒; Prince, Dominique, Habergy/Belgien / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mölter, Dirk, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒; Weyermanns, Simone Marlene, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 52503: Prometheus Logistics GmbH, Düsseldorf, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Vander Stichele, Emmanuel Luc Bernard, Leefdaal / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: De Meester, Thomas, Rumst / Belgien, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 52503: Prometheus Logistics GmbH, Düsseldorf, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Prometheus Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 56969) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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