HRB 62318: Promico GmbH, Ludwigshafen, Ludwig-Reichling-Straße 10, 67059 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Duffin-Pacher, Susanne, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
Promico GmbH, Ludwigshafen, Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Ludwig-Reichling-Straße 10, 67059 Ludwigshafen.
Promico GmbH, Ludwigshafen, Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Mayer, Ursula, Mutterstadt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Pacher, Susanne, Neustadt, * ‒.‒.‒‒.
Promico GmbH, Ludwigshafen, Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2010. Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen. Gegenstand: Die Projektierung, Projektleitung zur Errichtung, Bewirtschaftung und Betreuung von Gebäuden, Anlagen und Liegenschaften (Facility Management) sowie die Vornahme sämtlicher Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 140.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Arnheiter, Tim, Bad Dürkheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mayer, Ursula, Mutterstadt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Promico AG, Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 4723) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.