Promtex Holding GmbH & Co KG, Hamburg (Domstr. 19, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2007 und der Gesellschafterversammlung der Inkam Holding GmbH & Co. KG vom 08.03.2007 sowie der Gesellschafterversammlung der NewCo Promtex Holding GmbH & Co. KG vom 08.03.2007 durch gleichzeitige Übertragung von Vermögensteilen jeweils als Gesamtheit ihr Vermögen im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die Inkam Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 103146) sowie die NewCo Promtex Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 103147) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG