HRA 7511: Propex Furnishing Solutions GmbH & Co. KG, Gronau, Düppelstraße 16, 48599 Gronau. Nach Änderung der Firma nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Propex Furnishing Solutions Beteiligungs-GmbH, Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 14676), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 7511: Propex Fabrics GmbH & Co. KG, Gronau, Düppelstraße 16, 48599 Gronau. Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Propex Furnishing Solutions GmbH & Co. KG.
Propex Fabrics GmbH & Co. KG, Gronau, Düppelstraße 16, 48599 Gronau. (das Aufsuchen und Fördern, die Erzeugung und Lagerung, der Vertrieb, die Einfuhr, der Handel, der Kauf und der Verkauf von Erdöl und Erdgas sowie von Mineralölprodukten aller Art, die direkt oder indirekt aus Erdöl oder Erdgas gewonnen werden oder mit diesen in Zusammenhang stehen, einschließlich petrochemischer Produkte, sowie Fasern, Flachgarne und Gewebe, sowie ferner die Vornahme aller Handlungen, die im Rahmen des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig sind, einschließlich der Erbringung von Serviceleistungen, des Erwerbs von Grundbesitz, der Errichtung von Zweigniederlassungen und des Erwerbs von anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Düppelstraße 16, 48599 Gronau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Propex Beteiligungs-GmbH, Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 14676), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Propex Fabrics GmbH, Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRB 6118) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.