HRB 103317: Prospery GmbH, Frankfurt am Main, Neue Rothofstraße 13-19, 60313 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ABN AMRO Bank N.V. am 24.10.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 103317: Prospery GmbH, Frankfurt am Main, Neue Rothofstraße 13-19, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 19.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ABN AMRO BANK N.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) (Niederländisches Handelsregister, Nummer 34334259) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen niederländischen Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 103317: Prospery GmbH, Frankfurt am Main, Neue Rothofstraße 13-19, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der geänderte Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Prospery GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 103317) als übertragender Rechtsträger mit der ABN AMRO Bank N.V. mit Sitz in Amsterdam / Niederlande, eingetragen beim niederländischen Handelsregister unter der Nummer 3433425 als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Prospery GmbH, Neue Rothofstraße 13 19, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland.
HRB 103317: Prospery GmbH, Frankfurt am Main, Neue Rothofstraße 13-19, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der ABN AMRO Bank N.V. eingereicht worden. Im Hinblick auf den Inhalt der Bekanntmachung sowie § 122d Satz 3 UmwG werden folgende Angaben gemacht: Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde am 4. Juni 2019 beim Handelsregister eingereicht. Übertragende Gesellschaft ist die Prospery GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103317, und Geschäftsanschrift Neue Rothofstraße 13 - 19, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, Übernehmende Gesellschaft ist die ABN AMRO Bank N.V mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande und Geschäftsanschrift Gustav Mahlerlaan 10, 1082 PP Amsterdam, Niederlande. 3. Register der beteiligten Gesellschaften. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 103317. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister (Handelsregister) unter der Nummer 34334259.4. Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist deshalb nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Prospery GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derProspery GmbH Neue Rothofstraße 13 bis 19 60313 Frankfurt am Main Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Gläubiger der ABN AMRO Bank N.V. sind nach Artikel 2:316 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) berechtigt, innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung der Hinterlegung des Verschmelzungsplans bei der niederländischen Handelskammer Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn keine ausreichende Garantie besteht, dass ihr Anspruch erfüllt wird.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden:ABN AMRO Commercial Finance Holding B.V. Gustav Mahlerlaan 10, 1082 PP Amsterdam, Niederlande
HRB 103317: Prospery GmbH, Frankfurt am Main, Bethmannstraße 7-9, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: a) die Finanzplanung, insbesondere die Erstellung von Finanzplänen für andere beispielsweise unter Einsatz von Prognosemethoden und -instrumenten sowie deren Umsetzungskontrolle und Planrevision. b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen und nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen